Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 03.07.2018 (
Der Antrag der Antragsgegnerin vom 27.09.2018 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist wird zurückgewiesen.
3.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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