Der Antrag des Antragstellers auf Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Begründung seiner gegen den von dem Amtsgericht - Familiengericht - Wipperfürth am 21.10.2013 erlassenen Beschluss - 10 F 311/13 - eingelegten Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Beschwerde des Antragstellers gegen den von dem Amtsgericht - Familiengericht - Wipperfürth am 21.10.2013 erlassenen Beschluss - 10 F 311/13 - wird als unzulässig verworfen.
III. IV.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|