Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 15.06.2015 wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag der Kindesmutter auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 28.07.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird auf € 3.000,00 festgesetzt.
I.
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