Der Beteiligten ... wird wegen der Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wiesbaden vom 22.05.2014 wird aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
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