1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 22.02.2012 wird als unzulässig verworfen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.995 € festgesetzt.
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