Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die Berufungsinstanz
BGH, Beschluß vom 11.11.1992 - Aktenzeichen XII ZB 118/92
DRsp Nr. 1993/280
Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die Berufungsinstanz
»Die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs für die zweite Instanz kann nicht deshalb versagt werden, weil das zugrundeliegende Prozeßkostenhilfegesuch keine sachliche Begründung enthalten habe.«