Auf die Beschwerde der Eltern (Beteiligte zu 1 und 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 23.02.2016 (
Die elterliche Sorge für das Kind M. H., geboren am xx.xx.20xx, wird unter Aufhebung der Vormundschaft des Jugendamts Köln auf die Eltern O. und N. H. zurückübertragen.
Das Kind ist binnen sechs Wochen zu seinen Eltern zurückzuführen.
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