Wiederherstellung eines verfahrensfehlerhaft aufgetrennten Scheidungsverbundes
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2002 - Aktenzeichen 2 UF 27/02
DRsp Nr. 2004/14998
Wiederherstellung eines verfahrensfehlerhaft aufgetrennten Scheidungsverbundes
1. Eine Wiederherstellung des verfahrensfehlerhaft aufgetrennten Scheidungsverbundes kommt nach Aufhebung und Zurückverweisung des Scheidungsverfahrens nicht in Betracht, wenn der Verbund unwiderherstellbar aufgelöst ist.2. Dies ist der Fall, wenn hinsichtlich des Zugewinnausgleichs eine Klageänderung in einem vorzeitigen Zugewinnausgleich gem. § 1385BGB vorgenommen worden ist.