OLG Düsseldorf - Beschluss vom 08.07.2002
2 UF 27/02
Normen:
ZPO § 623 ; BGB § 1378 § 1385 § 1388 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 388

Wiederherstellung eines verfahrensfehlerhaft aufgetrennten Scheidungsverbundes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2002 - Aktenzeichen 2 UF 27/02

DRsp Nr. 2004/14998

Wiederherstellung eines verfahrensfehlerhaft aufgetrennten Scheidungsverbundes

1. Eine Wiederherstellung des verfahrensfehlerhaft aufgetrennten Scheidungsverbundes kommt nach Aufhebung und Zurückverweisung des Scheidungsverfahrens nicht in Betracht, wenn der Verbund unwiderherstellbar aufgelöst ist. 2. Dies ist der Fall, wenn hinsichtlich des Zugewinnausgleichs eine Klageänderung in einem vorzeitigen Zugewinnausgleich gem. § 1385 BGB vorgenommen worden ist.

Normenkette:

ZPO § 623 ; BGB § 1378 § 1385 § 1388 ;
Fundstellen
FamRZ 2003, 388