OLG Köln - Beschluß vom 13.10.1997 (16 Wx 242/97) - DRsp Nr. 1999/1330
OLG Köln, Beschluß vom 13.10.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 242/97
DRsp Nr. 1999/1330
»Wird der Beschluß des Amtsgerichts, durch den ein Betreuer abberufen und an seiner Stelle ein Nachfolgebetreuer berufen wird, durch das Landgericht im Beschwerdeverfahren wieder aufgehoben, so steht dem Nachfolgebetreuer gegen diese Entscheidung kein Beschwerderecht zu.«