1. Auf die Beschwerde der Mutter der betroffenen Kinder wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Villingen-Schwenningen vom 09.10.2025 (
2. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Villingen-Schwenningen zurückverwiesen.
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