Die Beschwerde der Annehmenden gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Fürth vom 19.02.2014 (Az. 206 F 1813/13) wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Annehmende zu tragen.
3.Der Verfahrenswert wird in Abänderung der Ziff. II der Entscheidung des Amtsgerichts Fürth vom 19.02.2014 für beide Rechtszüge auf 500.000,00 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erwachsenenadoption der Anzunehmenden L., geb. ... 1952 durch die Annehmende S., geb. ... 1936.
Die Annehmende ist deutsche Staatsangehörige und seit April 2013 verwitwet. Sie ist kinderlos. Die Anzunehmende ist ebenfalls deutsche Staatsangehörige. Sie ist gleichfalls verwitwet und hat einen Sohn A. L., geb. ... 1977.
1. 2.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|