OLG Thüringen - Beschluss vom 09.01.2020
1 UF 100/18
Normen:
ZPO § 438 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Suhl, vom 07.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 62/17

Wirksamkeit der Form einer Eheschließung in den Vereinigten Staaten von AmerikaLegalisierte ausländische Urkunde

OLG Thüringen, Beschluss vom 09.01.2020 - Aktenzeichen 1 UF 100/18

DRsp Nr. 2020/2529

Wirksamkeit der Form einer Eheschließung in den Vereinigten Staaten von Amerika Legalisierte ausländische Urkunde

1. Bei legalisierten ausländischen Urkunden bestätigt die Legalisation die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. 2. Sinnnotwendige Voraussetzung für einen Scheidungsantrag ist, dass eine wirksame Ehe geschlossen wurde.

1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 2.3.2018, eingegangen am 6.3.2018, wird der am 7.2.2018 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Suhl, Az. 1 F 62/17, zugestellt am 13.2.2018, aufgehoben.

2. Die Sache wird zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat.

3. Der Beschwerdewert wird auf 9.486,36 € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 438 Abs. 2;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 21.2.2017 beantragt, die am ... vor dem Standesbeamten des Standesamts in H. geschlossene Ehe der beteiligten Ehegatten zu scheiden. Aus der Verbindung der Beteiligten ist das gemeinsame Kind, der Sohn ..., geboren am ..., hervorgegangen. Die Ehegatten leben seit 2014 voneinander getrennt. Die Antragstellerin hat gemeinsam mit ihrem Kind die vormals eheliche Wohnung verlassen.