Auf die Beschwerde des Antragsgegners und die Anschlussbeschwerden der Antragstellerin und des Verfahrensbeistands wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Hersfeld vom 10.1.2018 abgeändert.
Es bleibt bei der gemeinsamen elterlichen Sorge der Kindeseltern für A, die in die Obhut der Kindesmutter gegeben wird.
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