Die Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 2) nach einem Wert von 3.000 € zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Beteiligte zu 3) wurde am 29. September 2006 in P## de M#### geboren. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind in der Bundesrepublik Deutschland geborene deutsche Staatsangehörige. Sie unterschrieben am 5. Oktober 2006 einen Geburtseintrag des Zivilregisters von S###, in dem der Beteiligte zu 3) mit den Vornamen T### -T#### und dem Familiennamen J### bezeichnet ist; als Eltern sind die (unverheirateten) Beteiligten zu 1) und 2) genannt (Bl. 13 f. d. SA).
In der Nachbeurkundung des Beteiligten zu 5) ist als Familienname des Beteiligten zu 3) B#### eingetragen (Bl. 4 d.A.). Das Amtsgericht Schöneberg hat angeordnet, den Registereintrag dahin zu berichtigen, dass der Familienname des Beteiligten zu 3) J### lautet (Bl. 23 ff. d.A.).
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