Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Antrag der Beteiligten zu 3 und 4 auf Änderung des Geburtseintrags Nr. G 1##/2## des Standesamts I in B### hinsichtlich des Familiennamens des Beteiligten zu 5 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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