Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 6. August 2018 abgeändert:
Das Amtsgericht Nauen und das Brandenburgische Oberlandesgericht sind unzuständig.
Der Antrag des Antragstellers wird abgewiesen.
Der Antrag der Antragsgegnerin wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden unter dem Antragsteller und der Antragsgegnerin gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 Euro festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|