Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 17. Oktober 2011 - 45 F 232/11 - teilweise abgeändert.
Die Anordnung, dass der Umgang der Eltern mit den Minderjährigen J... und H... O... im Wechselmodell stattfindet, wird unter Zurückweisung der hierauf gerichteten Anregung des Vaters aufgehoben.
Im Übrigen [Regelung des Ferien- und Feiertagsumgangs] verbleibt es bei der angefochtenen Entscheidung.
Von den Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die beteiligten Eltern jeweils 50% der Gerichtskosten sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten.
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