OLG Frankfurt/Main, vom 20.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 UF 110/06
AG Kirchhain - 32 F 803/03-S - 15.2.2006,
Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des Versorgungsvergleichs in einem Ehevertrag
BGH, Urteil vom 09.07.2008 - Aktenzeichen XII ZR 6/07
DRsp Nr. 2008/18185
Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des Versorgungsvergleichs in einem Ehevertrag
»a) Ein im Ehevertrag kompensationslos vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nach § 138 Abs. 1BGB nichtig, wenn die Ehegatten bei Abschluss des Vertrags bewusst in Kauf nehmen, dass die Ehefrau wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis auf weiteres keine eigenen Versorgungsanrechte (abgesehen von Kindererziehungszeiten) erwerben wird.b) Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann in solchen Fällen zur Gesamtnichtigkeit des Ehevertrags führen, wenn die Ehefrau bei seinem Abschluss im neunten Monat schwanger ist und ihr der Vertragsentwurf erstmals in der notariellen Verhandlung bekannt gegeben wird.«