Gemäß §
Gemäß §
Demgemäß und auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 10. September 2013 im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte der Untreue in 87 Fällen schuldig ist und in den Aussprüchen über die Einzelstrafe im Fall 55 sowie über die Gesamtstrafe aufgehoben. Die Einzelstrafen der Fälle 1 bis 3 und die Feststellung nach § 111i
Die weitergehende Revision wird verworfen.
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