Der frühere Ehemann der Klägerin unterhielt zusammen mit einem Partner einen Gewerbebetrieb und stand in geschäftlichen Beziehungen zur beklagten Bank. Als die Inhaber den Betrieb erweitern wollten, machte die Beklagte die Gewährung der dafür benötigten Kreditmittel davon abhängig, daß die Ehefrauen eine Bürgschaft leisteten.
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