Wirksamkeit einer Ehelikeitsanfechtungsentscheidung nach DDR-Recht
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.11.1994 - Aktenzeichen 9 U 10/94
DRsp Nr. 1995/7528
Wirksamkeit einer Ehelikeitsanfechtungsentscheidung nach DDR-Recht
1. Eine rechtskräftige Entscheidung über eine Anfechtungsklage des Vaters eines nichtehelichen Kindes im Bereich der früheren DDR bleibt gemäß Art. 18 Abs. 1Einigungsvertrag wirksam.2. Selbst wenn man eine Überprüfungsmöglichkeit nach § 328ZPO annähme, verstieße es nicht gegen den deutschen ordre public, daß das damalige DDR-Gericht ohne Einholung eines Blutgruppengutachtens entschieden hat.