In dem Rechtsstreit
wegen Forderung
erlässt der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ..., den Richter am Oberlandesgericht ... und die Richterin am Oberlandesgericht ... aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12.02.2008 folgendes Endurteil:
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 19.04.2007 aufgehoben.
II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zur Masse 603.017,81 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25.09.2002 zu zahlen.
III. Im Übrigen werden die Klage und die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
IV. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.
V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
VI. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|