Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 25.09.2015 (Az.:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.028,00 € festgesetzt.
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