1. Der Senat beabsichtigt - im Hauptsachentenor - folgende Entscheidung:
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Eberswalde vom 09.09.2024 (Az.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin einen Betrag von 6.136,96 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 2.002,41 € seit dem 28.05.2022 und aus einem Betrag von 3.000 € seit dem 08.11.2022 und aus einem Betrag von 1.134,55 € seit dem 21.11.2022 zu zahlen.
Die weitergehenden Anträge der Antragstellerin werden zurückgewiesen.
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