OLG Stuttgart - Beschluss vom 06.03.2014
11 UF 42/14
Normen:
BGB § 1671 Abs. 2;
Fundstellen:
FuR 2014, 491
Vorinstanzen:
AG Crailsheim, - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 328/13

Wirksamkeit einer Vereinbarung der Eltern über das SorgerechtAnforderungen an die gerichtliche Entscheidung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.03.2014 - Aktenzeichen 11 UF 42/14

DRsp Nr. 2014/7504

Wirksamkeit einer Vereinbarung der Eltern über das Sorgerecht Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung

Das Sorgerecht und Teile des Sorgerechts sind für Eltern nicht disponibel, weshalb es zu deren Veränderung stets einer gerichtlichen Entscheidung bedarf. Nicht ausreichend ist dei Billigung einer Vereinbarung der Eltern.

Tenor

Auf den Rechtsbehelf der Beteiligten Ziffer 1 wird das Verfahren zur Herbeiführung einer abschließenden Regelung nach § 1671 BGB an das

Amtsgericht Crailsheim - Familiengericht -

zurückgegeben.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 2;

Gründe