Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.355,44 €
Das Rechtsmittel ist unbegründet.
1. Es kommt nicht darauf an, ob die Beteiligten am 19. September 2009 im Beisein I. U. vereinbart haben, die Beteiligte zu 2 solle für ihre Amtsführung als Nachlasspflegerin
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