BGH - Beschluß vom 05.09.2001
XII ZB 38/97
Normen:
BGB § 1587o Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanzen:
OLG Brandenburg,

Wirksamkeit einer vor Gericht abgeschlossenen Vereinbarung über den Versorgungsausgleich; Einbeziehung nichtangleichungsdynamischer Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich

BGH, Beschluß vom 05.09.2001 - Aktenzeichen XII ZB 38/97

DRsp Nr. 2001/15833

Wirksamkeit einer vor Gericht abgeschlossenen Vereinbarung über den Versorgungsausgleich; Einbeziehung nichtangleichungsdynamischer Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich

Wirksamkeit einer vor Gericht geschlossenen Vereinbarung über die Behandlung nichtangleichungsdynamischer Anrechte der Ehefrau in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Normenkette:

BGB § 1587o Abs. 1 S. 2 ;

Gründe:

I. Die am 20. April 1990 geschlossene Ehe der Parteien ist durch Urteil des Familiengerichts vom 12. Juli 1995 rechtskräftig geschieden worden. Das Versorgungsausgleichsverfahren ist abgetrennt worden.