Auf die Beschwerde der Eltern wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ibbenbüren vom 11.12.2019 (
Es bleibt bei dem Sorgerecht der Eltern.
2.)Dem Jugendamt J wird aufgegeben, das Kind S an die Eltern herauszugeben.
3.)Den Eltern wird aufgegeben, bis zur Beendigung des Sorgerechts-Hauptsacheverfahrens
-eine Familienhebamme zuzulassen
-eine sozialpädagogische Familienhilfe zuzulassen
-mindestens eine der beiden Personen täglich nach Absprache in die Wohnung zu lassen.
4.)Der Mutter wird darüber hinaus aufgegeben, bis zur Beendigung des Sorgerechts-Hauptsacheverfahrens
- 5.) 6.)
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