1. Auf die Berufung des Antragsgegners vom 12.01.2009 wird Ziffer 6 und 7 des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht Weimar vom 6.10.2008, zugestellt am 13.12.2008, aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Durchführung der Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Weimar zurückverwiesen.
2. Das Amtsgericht hat auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden.
3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf (12 x 639 €=) 7668,- € festgesetzt.
I.
Die Parteien haben am 23.07.1988 geheiratet. Die Parteien leben seit Dezember 2005 voneinander getrennt. Aus der Ehe der Parteien sind die Kinder K. G., geboren am 06.07.1990 und C. G., geboren am 14.03.1992, hervorgegangen.
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