OLG Hamm - Urteil vom 22.09.1992
3 UF 22/92
Normen:
BGB § 119 § 826 ; ZPO § 290 § 307 § 323 § 580 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 1993, 27
Vorinstanzen:
AG Bochum, - Vorinstanzaktenzeichen 61 F 193/91

Wirksamkeit eines auf einem prozessualen Anerkenntnis beruhenden Unterhaltstitels; Unrichtigkeit des Titels wegen Nichtberücksichtigung von Schulden

OLG Hamm, Urteil vom 22.09.1992 - Aktenzeichen 3 UF 22/92

DRsp Nr. 2006/6496

Wirksamkeit eines auf einem prozessualen Anerkenntnis beruhenden Unterhaltstitels; Unrichtigkeit des Titels wegen Nichtberücksichtigung von Schulden

»Ein Unterhaltschuldner kann sich nicht von seinem prozessualen Anerkenntnis unter Hinweis auf die Nichtberücksichtigung von Schulden lösen, wenn die Unrichtigkeit des Urteils auf eine nachlässige Prozessführung des Betroffenen zurückzuführen ist.«

Normenkette:

BGB § 119 § 826 ; ZPO § 290 § 307 § 323 § 580 ;
Vorinstanz: AG Bochum, - Vorinstanzaktenzeichen 61 F 193/91
Fundstellen
OLGReport-Hamm 1993, 27