OLG Brandenburg - Beschluss vom 27.07.2000
12 W 28/00
Normen:
BGB § 826 Abs. 1 § 138 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Brandenburg 2001, 1
Vorinstanzen:
LG Potsdam, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 13/00

Wirksamkeit eines Ehegatten-Schuldbeitritts; Sittenwidrigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2000 - Aktenzeichen 12 W 28/00

DRsp Nr. 2005/13430

Wirksamkeit eines Ehegatten-Schuldbeitritts; Sittenwidrigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

1. Die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid gegen einen Ehegatten aus einem Schuldbeitritt zu einem dem anderen Ehegatten bewilligten Darlehen ist nicht von vornherein sittenwidrig. 2. Der Schuldbeitritt eines Ehegatten ist regelmäßig nur dann sittenwidrig, wenn er gegen sein eigenes Interesse Verpflichtungen übernimmt, die ihn finanziell krass überfordern. 3. Ist dies nicht der Fall, so ist auch die Zwangsvollstreckung nicht sittenwidrig. 4. Nach Scheidung der Ehe kann die Verbindlichkeit des Ehegatten aus dem schuldbeitritt wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur dann untergehen, wenn dieser nicht vermögenslos ist. 5. Auch ein Verstoß gegen die Vorschriften des VerbrKrG macht die Zwangsvollstreckung regelmäßig nicht unwirksam.

Normenkette: