AG Detmold, vom 27.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 605/01
Wirksamkeit eines Ehevertrages
OLG Hamm, Urteil vom 13.11.2003 - Aktenzeichen 6 UF 123/03
DRsp Nr. 2005/13885
Wirksamkeit eines Ehevertrages
Ein Ehevertrag, der einen Totalverzicht des einen Ehegatten auf alle Ansprüche vorsieht, ist insgesamt unwirksam, wenn der andere Ehegatte als Rechtsanwalt und Notar beim Vertragsschluss eine dominierende Rolle innehatte.