Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 30.3.2023 gegen den am 27.2.2023 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Menden (Sauerland) wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 2.200,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer Beschwerde dagegen, dass das Familiengericht ihr die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens auferlegt hat.
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