1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordhorn vom 4. Juni 2018 geändert und auf den Antrag der Beteiligten zu 1. vom 5. April 2018 die durch Beschluss des Senats vom 30. April 2012 (
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
3. Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
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