I.
Am 22.04.1995 verstarb in A., seinem letzten Wohnsitz, der 59-jährige H. Sch. (im folgenden: der Erblasser). Aus der am 23.10.1964 geschiedenen Ehe des Erblassers sind drei Kinder, die Beteiligten zu 2. - 4. hervorgegangen. Der Erblasser lebte über 33 Jahre mit der Beteiligten zu 1. in eheähnlicher Lebensgemeinschaft zusammen.
Am 09.04.1989 verfaßten der Erblasser und die Beteiligte zu 1. ein vom Erblasser eigenhändig ge- und unterschriebenes "Gemeinschaftliches Testament", das die Beteiligte zu 1. mitunterzeichnete.
Das Testament hat folgenden Wortlaut:
"Ich lebe mit Frau C. K.
seit vielen Jahren zusammen,
Wir setzen uns zu gegenseitigen,
Erben ein, das sind
H. Sch.
geb. 22 Juli 1935
in S.
Wohnort A., F. Straße 1
und Frau C. K.
geb. 10 November 1930
in H.
Wohnort A., F. Straße 1"
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