OLG Koblenz - Urteil vom 05.02.1996
13 UF 625/95
Normen:
BGB § 138 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1996, 179
FPR 1997, 38
FamRZ 1996, 1212
NJW-RR 1996, 901
NJWE-FER 1996, 2

Wirksamkeit vermögensrechtlicher Vereinbarungen aus Anlaß der Scheidung; Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

OLG Koblenz, Urteil vom 05.02.1996 - Aktenzeichen 13 UF 625/95

DRsp Nr. 1997/1480

Wirksamkeit vermögensrechtlicher Vereinbarungen aus Anlaß der Scheidung; Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

1. Verzichten die Ehegatten wechselseitig auf Zugewinnausgleich, nachehelichen Unterhalt und Versorgungsausgleich und überträgt die Ehefrau ihren Miteigentumsanteil am gemeinsamen Haus gegen Übernahme der bestehenden Verbindlichkeiten durch den Ehemann, so ist eine solche Vereinbarung aus sich heraus nicht sittenwidrig, ohne daß besondere Umstände hinzutreten.2. Grundsätzlich steht es Eheleuten frei, für den Fall der Scheidung vermögensrechtliche Vereinbarungen zu schließen. Für solche Vereinbarungen besteht volle Vertragsfreiheit; Schranken ergeben sich nur aus § 134 BGB und § 138 BGB.