BGH - Urteil vom 20.09.1995
XII ZR 220/94
Normen:
ZPO §§ 103, 767 ;
Fundstellen:
BGHR ZPO § 103 Kostenerstattungsanspruch 2
BGHR ZPO § 767 Streitwert 3
EzFamR aktuell 1995, 440
MDR 1995, 1258
NJW 1995, 3318
NJW-RR 1996, 443
WM 1995, 2120
Vorinstanzen:
OLG Hamm,
LG Essen,

Wirkung eines einer Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Urteils im Hinblick auf die Kostenentscheidung

BGH, Urteil vom 20.09.1995 - Aktenzeichen XII ZR 220/94

DRsp Nr. 1995/10078

Wirkung eines einer Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Urteils im Hinblick auf die Kostenentscheidung

»Zur Frage, ob das einer Vollstreckungsabwehrklage stattgebende Urteil auch die im Vollstreckungstitel enthaltene Kostenentscheidung als Grundlage der Kostenfestsetzung umfaßt.«

Normenkette:

ZPO §§ 103, 767 ;

Tatbestand:

Der Kläger hatte von dem Beklagten Geschäftsräume im Haus Z. Straße in E. gemietet. Durch Urteil des Landgerichts E. vom 26. Juni 1992 wurde er kostenpflichtig und gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar zur Räumung verurteilt. Die hiergegen gerichtete Berufung wurde zurückgewiesen.