Der am 1.8.1993 verstorbene Rechtsanwalt Dr. H. S. war seit dem 22.1.1944 in zweiter Ehe mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Aus dieser Ehe ist der 1953 geborene und am 22.3.1995 verstorbene Erblasser hervorgegangen, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat. Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind Kinder aus der ersten Ehe des Vaters des Erblassers. Sie schlossen mit ihrem Vater am 1.8.1975 einen notariellen Vertrag, durch den ihr Vater jedem von ihnen einen Betrag von 90.000 DM im Wege der vorweggenommenen Erbfolge schenkte und durch den sie auf ihr gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht nach ihrem Vater verzichteten.
Verfahrensgeschichte
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