Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Harburg - Familiengericht - vom 8. Juli 2014, Az.
Es wird festgestellt, dass das Verfahren aufgrund der Antragsrücknahme der Kindesmutter vom 15. Juli 2014 erledigt ist.
Gerichtskosten für das Verfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert wird für das Beschwerdeverfahren festgesetzt auf € 1.500,00.
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