Wirkungen des Rücktritts von einem notariellen Ehe- und Erbvertrag wegen Scheidung der Ehe
OLG Frankfurt/Main, vom 26.06.2002 - Aktenzeichen 4 UF 127/01
DRsp Nr. 2004/8798
Wirkungen des Rücktritts von einem notariellen Ehe- und Erbvertrag wegen Scheidung der Ehe
Tritt ein Ehegatte wegen Scheidung der Ehe von dem tatrechtlichen Vereinbarungen eines vor der Ehe geschlossenen notariellen Ehe- und Erbvertrages zurück, so hat dies nur die Unwirksamkeit der erbvertraglichen Regelungen zur Folge. Die ehevertragliche Vereinbarung der Gütertrennung bleibt unberührt.