OLG Frankfurt/Main vom 26.06.2002
4 UF 127/01
Normen:
BGB § 133 § 1372 § 2077 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 610

Wirkungen des Rücktritts von einem notariellen Ehe- und Erbvertrag wegen Scheidung der Ehe

OLG Frankfurt/Main, vom 26.06.2002 - Aktenzeichen 4 UF 127/01

DRsp Nr. 2004/8798

Wirkungen des Rücktritts von einem notariellen Ehe- und Erbvertrag wegen Scheidung der Ehe

Tritt ein Ehegatte wegen Scheidung der Ehe von dem tatrechtlichen Vereinbarungen eines vor der Ehe geschlossenen notariellen Ehe- und Erbvertrages zurück, so hat dies nur die Unwirksamkeit der erbvertraglichen Regelungen zur Folge. Die ehevertragliche Vereinbarung der Gütertrennung bleibt unberührt.

Normenkette:

BGB § 133 § 1372 § 2077 ;
Fundstellen
FamRZ 2003, 610