A.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Aufnahme seines Buches "Wahrheit für Deutschland - Die Schuldfrage des Zweiten Weltkrieges" in die Liste jugendgefährdender Schriften.
I.
Durch das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften vom 9. Juni 1953 (BGBl. I S. 377) -
§ 1
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