I.
Mit seiner Antragsschrift vom 4. Mai 2005 ficht der Antragsteller mehrere Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung der Wohnanlage vom 23. April 2005 an. Der Geschäftswert des Verfahrens wurde vom Amtsgericht vorläufig auf 60.000,00 EUR festgesetzt. Mit Schreiben des Amtsgerichts Wedding vom 24. Juni 2005 wurde vom Antragsteller daraufhin ein Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 444,19 EUR angefordert und die beantragte gerichtliche Handlung gemäß §
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