KG - Beschluss vom 22.03.2002
18 UF 325/01
Normen:
HausratsVO § 5 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)395g
DRsp I(166)396c
FamRZ 2002, 1355

Wohnungszuweisung gegen den Willen eines Ehegatten

KG, Beschluss vom 22.03.2002 - Aktenzeichen 18 UF 325/01

DRsp Nr. 2003/16220

Wohnungszuweisung gegen den Willen eines Ehegatten

Eine von den Eheleuten gemeinsam gemietete Wohnung kann unter Umständen auch gegen den ausdrücklich geäußerten Willen des (zunächst) in der Wohnung verbliebenen Ehegatten diesem zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden, nämlich dann, wenn sein tatsächliches Verhalten auf einen entgegenstehenden Willen schließen lässt und Gründe der Billigkeit eine solche Wohnungszuweisung rechtfertigen.

Normenkette:

HausratsVO § 5 ;

Hinweise: