Wohnungszuweisung gegen den Willen eines Ehegatten
KG, Beschluss vom 22.03.2002 - Aktenzeichen 18 UF 325/01
DRsp Nr. 2003/16220
Wohnungszuweisung gegen den Willen eines Ehegatten
Eine von den Eheleuten gemeinsam gemietete Wohnung kann unter Umständen auch gegen den ausdrücklich geäußerten Willen des (zunächst) in der Wohnung verbliebenen Ehegatten diesem zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden, nämlich dann, wenn sein tatsächliches Verhalten auf einen entgegenstehenden Willen schließen lässt und Gründe der Billigkeit eine solche Wohnungszuweisung rechtfertigen.
Normenkette:
HausratsVO § 5 ;
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