I.
Die Parteien sind seit September 2001 getrennt lebende Eheleute. Die im Dezember 1999 geschlossene Ehe blieb kinderlos. Das Scheidungsverfahren ist anhängig (31 F 400/02 AG Hamm).
Der Antragsgegner ist gelernter Schlosser, nach arbeitgeberseitiger Kündigung seines Arbeitsverhältnisses aber seit dem 01.04.2002 arbeitslos. Seit dem 01.07.2003 nimmt er an einer Umschulung zum Industriekaufmann teil.
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