FG Köln - Urteil vom 16.02.2005
11 K 1795/01
Normen:
EStG § 22 Nr. 1 ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 33 ; VAHRG § 3b Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 137
EFG 2005, 1030

Zahlungen auf das Rentenkonto des geschiedenen Ehegatten steuerlich unbeachtlich

FG Köln, Urteil vom 16.02.2005 - Aktenzeichen 11 K 1795/01

DRsp Nr. 2005/8381

Zahlungen auf das Rentenkonto des geschiedenen Ehegatten steuerlich unbeachtlich

Im Rahmen des Versorgungsausgleichs zum Ausgleich der Differenz der Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung geleistete Zahlungen auf das Rentenkonto des früheren Ehegatten sind weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 1 ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 33 ; VAHRG § 3b Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger, der durch rechtskräftiges Urteil vom ... von seiner früheren Ehefrau geschieden wurde, ist wieder verheiratet. Er ist Diplomingenieur auf dem Gebiet der Nachrichtentechnik und war im Streitjahr bei der ... AG in ... angestellt und im Außendienst tätig.