1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 14. Juli 2022 gegen den Teil-Anerkenntnisbeschluss des Amtsgerichts Prenzlau vom 16. Juni 2022 - Az.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
3. Der Beschwerdewert wird auf bis 13.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligten sind seit September 2021 getrennt lebende Eheleute. Sie haben in der Ehe gemeinsam bei der (X) einen Kredit für verschiedene Konsumgüter aufgenommen, aus dem sie monatlich 664,80 EUR zu zahlen verpflichtet sind. Mit der im März 2022 eingegangenen Antragsschrift hat der Antragsteller - gestützt auf ein vorgerichtliches Zahlungsverlangen aus Januar 2022 - aus Gesamtschuldnerausgleich und mit dem Ziel der hälftigen Beteiligung der Antragsgegnerin an den Raten seit der Trennung beantragt,
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