Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Besigheim vom 4.6.2013 wird mit der Maßgabe verworfen, dass das Umgangsrecht der Antragstellerin mit F. bis zum 31.12.2016 ausgeschlossen wird.
2.Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert: 3.000 €
I
Die Antragstellerin (im Folgenden: Mutter) und der Antragsgegner (im Folgenden: Vater) sind die getrennt lebenden Eltern des am ...2002 geborenen, 12-jährigen Kindes F. Die elterliche Sorge steht den Eltern gemeinsam zu, während das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht -Besigheim vom 8.12.2011 dem Vater allein übertragen wurde.
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