1.
Der Antragsteller bezieht eine monatliche Rente von netto 1.399,09 EUR; diesem Betrag sind im Rahmen des Versorgungsausgleichs übertragene 5,67 EUR monatlich und Netto-Zinseinnahmen von 250 EUR hinzuzurechnen, so dass sich ein Gesamtbetrag von 1.654,76 EUR bzw. rund 1.655 EUR ergibt.
2.a.
Die Antragsgegnerin bezieht eine monatliche Rente von netto 58,86 EUR; von diesem Betrag sind die o.a. im Rahmen des Versorgungsausgleichs übertragenen 5,67 EUR monatlich abzuziehen, so dass 53,19 EUR verbleiben.
b.
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