OLG Düsseldorf - Urteil vom 08.11.2006
II-8 UF 117/06
Normen:
BGB § 1573 Abs. 5 § 1577 Abs. 3 § 1578 Abs. 1 Satz 2 ; SGB VI § 46 Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 835
OLGReport-Düsseldorf 2007, 625
Vorinstanzen:
AG Wesel, vom 04.04.2006

Zeitliche Befristung des nachehelichen Unterhalts bei kurzer Ehedauer

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2006 - Aktenzeichen II-8 UF 117/06

DRsp Nr. 2007/11130

Zeitliche Befristung des nachehelichen Unterhalts bei kurzer Ehedauer

Hat die eheliche Lebensgemeinschaft nur dreieinhalb Jahre gedauert, ist der nacheheliche Unterhalt zeitlich zu befristen, bzw. auf den ehebedingten Nachteil durch Wegfall einer Witwenrente zu beschränken.

Normenkette:

BGB § 1573 Abs. 5 § 1577 Abs. 3 § 1578 Abs. 1 Satz 2 ; SGB VI § 46 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

1.

Der Antragsteller bezieht eine monatliche Rente von netto 1.399,09 EUR; diesem Betrag sind im Rahmen des Versorgungsausgleichs übertragene 5,67 EUR monatlich und Netto-Zinseinnahmen von 250 EUR hinzuzurechnen, so dass sich ein Gesamtbetrag von 1.654,76 EUR bzw. rund 1.655 EUR ergibt.

2.a.

Die Antragsgegnerin bezieht eine monatliche Rente von netto 58,86 EUR; von diesem Betrag sind die o.a. im Rahmen des Versorgungsausgleichs übertragenen 5,67 EUR monatlich abzuziehen, so dass 53,19 EUR verbleiben.

b.