OLG Hamm - Urteil vom 28.02.2008
1 UF 207/07
Normen:
BGB § 1615l;
Vorinstanzen:
AG Bocholt, vom 21.09.2007

Zeitliche Dauer und Höhe des Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen Mutter

OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2008 - Aktenzeichen 1 UF 207/07

DRsp Nr. 2010/1891

Zeitliche Dauer und Höhe des Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen Mutter

1. Aus kind- und elternbezogenen Gründen kann ein Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes auch über den in § 1615l BGB angeführten Zeitraum von drei Jahren hinaus bestehen. a) Hat die Mutter mit dem Vater des nichtehelichen Kindes zusammen gelebt und ist sie bis zur Trennung von ihm unterhalten worden, so ist ihr eine Übergangszeit einzuräumen, um eine Ganztagsbetreuung für das Kind zu suchen und selbst eine Erwerbstätigkeit zur Deckung ihres Lebensunterhalts aufnehmen zu können. b) Auch dem Kind ist eine Übergangszeit einzuräumen, um sich auf eine ganztätige Betreuung in der Schule einzulassen.