Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 13.12.2011 dahin abgeändert, dass dem Antragsteller unter den sonst im angefochtenen Beschluss genannten Bedingungen (Beiordnung der Rechtsanwältin und Anordnung von Ratenzahlungen) Verfahrenskostenhilfe für den Antrag vom 4.10.2011 ohne Einschränkungen bewilligt wird.
I. Der Antragsteller ist der Vater der am ... 1994 geborenen Antragsgegnerin zu 1) und der am ... 1995 geborenen Antragsgegnerin zu 2).
Auf einem vom Jugendamt der Stadt ... als Beistand der Antragsgegner gestellten und am 10.12.2010 beim Amtsgericht Nürnberg eingegangenen Antrag hin hat das Amtsgericht - Familiengericht - Nürnberg durch den Rechtspfleger im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach §§ 249 ff. am 27.7.2011 folgenden Beschluss erlassen:
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